Wichtige Ausschnitte aus der Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlußprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung)
§ 1 Zweck der Prüfung
Mit der Realschulabschlussprüfung soll nachgewiesen werden, dass das Ziel des Bildungsgangs erreicht und eine erweiterte allgemeine Bildung erworben wurde.
§ 2 Teile der Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung, der Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache und der Wahlpflichtfremdsprache sowie nach Maßgabe von § 12 Absatz 1 der mündlichen Prüfung. In den Wahlpflichtfächern Technik sowie Alltagskultur, Ernährung, Soziales wird eine praktische Prüfung abgelegt.
§ 5 Teilnahme an der Prüfung
An der Realschulabschlussprüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil, die in der Sekundarstufe I im Abschlussjahr des Bildungsgangs auf dem Niveau unterrichtet werden, das zum Realschulabschluss führt.
§ 6 Nichtteilnahme, Rücktritt
(1) Die Teile der Prüfung, an denen der Prüfling ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils mit »ungenügend« bewertet. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bei der schriftlichen Prüfung die Leiterin oder der Leiter. Der wichtige Grund ist der Schule unverzüglich mitzuteilen.
(2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit. Ist eine prüfungsrelevante gesundheitliche Beeinträchtigung nicht offenkundig, kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, das eine konkrete Beschreibung dieser Beeinträchtigung beinhaltet. Lassen sich Zweifel am Vorliegen einer prüfungsrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung auf andere Weise nicht ausräumen, kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auch die Vorlage eines Satz 2 entsprechenden amtsärztlichen Zeugnisses verlangen. Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht mehr geltend machen. Der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich; fahrlässige Unkenntnis liegt insbesondere dann vor, wenn bei Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht unverzüglich eine Klärung herbeigeführt wurde.
(3) Soweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die nicht abgelegten Prüfungsteile können in einem Nachtermin nachgeholt werden. Kann der Prüfling an der Nachprüfung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise nicht teilnehmen, gilt die Prüfung als nicht unternommen; Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie Absatz 2 gelten entsprechend.
§ 8 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
(1) Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
(2) Wird während der Prüfung eine Täuschungshandlung oder ein entsprechender Verdacht festgestellt, ist der Sachverhalt von einer Aufsicht führenden Lehrkraft zu protokollieren. Der Prüfling setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fort.
(3) Stellt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bei der schriftlichen Prüfung die Leiterin oder der Leiter fest, dass eine Täuschungshandlung vorliegt, wird der Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note »ungenügend« bewertet werden.
(4) Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.
(5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Für die Zuständigkeit gilt Absatz 3 Satz 1, für die Entscheidung in leichten Fällen Absatz 3 Satz 2 entsprechend.
(6) Vor Beginn der Abschlussprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.
§ 9 Schriftliche Prüfung
(1) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, die Pflichtfremdsprache sowie das Wahlpflichtfach.
(2) Die Prüfungsinhalte folgen den Vorgaben des Bildungsplans für das zum Realschulabschluss führende Niveau. Sie umfassen die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Die Aufgaben werden vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt.
§ 10 Kommunikationsprüfung
(1) In der Pflichtfremdsprache und der Wahlpflichtfremdsprache wird eine mündliche Prüfung durchgeführt, für die das Kultusministerium zentrale Prüfungsmaßstäbe vorgibt (Kommunikationsprüfung).
(2) Die Schülerinnen und Schüler werden vom Fachausschuss einzeln oder zu zweit geprüft. Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 beziehen. Die Kommunikationsprüfung dauert in der Pflichtfremdsprache etwa 15 Minuten je Schülerin oder Schüler, in der Wahlpflichtfremdsprache etwa zehn Minuten je Schülerin oder Schüler.
§ 11 Praktische Prüfung
(1) In den Wahlpflichtfächern Technik sowie Alltagskultur, Ernährung, Soziales wird eine praktische Prüfung durchgeführt, für die das Kultusministerium zentrale Prüfungsmaßstäbe vorgibt.
(2) Die Prüfung umfasst einen praktischen Teil sowie ein Prüfungsgespräch. Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10 beziehen. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden. Das Prüfungsgespräch dauert für jeden Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil.
(3) Die Schülerinnen und Schüler werden vom Fachausschuss einzeln oder zu zweit geprüft. In begründeten Ausnahmefällen kann die Prüfung mit Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters als Gruppenprüfung durchgeführt werden, wobei jede Schülerin oder jeder Schüler eine individuelle Note erhält.
§ 12 Mündliche Prüfung
(1) Die mündliche Prüfung erstreckt sich, mit Ausnahme der Pflichtfremdsprache und des Wahlpflichtfachs, auf die Fächer der schriftlichen Prüfung, die
1. von der Schülerin oder dem Schüler spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter benannt oder
2. von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt
wurden. Die nach Nummer 2 festgelegten Prüfungsfächer werden der Schülerin oder dem Schüler etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung bekanntgegeben.
(2) Die Aufgaben der mündlichen Prüfung werden von der Fachlehrkraft gestellt; die Leiterin oder der Leiter des Fachausschusses kann die Aufgaben erweitern oder einschränken.
(3) Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der Schülerin oder dem Schüler wird vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein Schwerpunktthema zu benennen. Das Schwerpunktthema wird in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches einbezogen. Jede Schülerin oder jeder Schüler wird je Fach etwa 15 Minuten geprüft.
Liebe Eltern unserer zukünftigen 5er,
in dem Zeitraum vom 06. März 2024 bis 07. März 2024 können Sie Ihr Kind für das kommende Schuljahr 2024/25 an der ORS anmelden.
Dafür benötigen wir eine Reihe von Dokumenten und Unterlagen, die Sie hier online herunterladen und vor der eigentlichen Anmeldung in Ruhe zu Hause durchsehen, ausfüllen und unterschreiben können. Nutzen Sie diese stressfreie Anmeldeform.
Bitte beachten Sie:
Anmeldetermine
Anmeldeform
Ihre persönliche Checkliste mit allen wichtigen Terminen und Ausschlussfristen bezüglich Ihrer Anmeldung:
Alle weiteren Dokumente, die Sie zur Anmeldung benötigen werden:
Bitte füllen Sie das folgende Anmeldeformular aus:
Schulleitung
Herr Christian Metzger
Stellvertretende Schulleitung
Herr Jörg Fuchs
Kontakt: jeweils über das Sekretariat, siehe unten
Sekretariat
Frau Schmitt
Frau Ates
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag Donnerstag:
8:00 bis 9:30 und 11:00 bis 15:45 Uhr
Mittwoch, Freitag:
8:00 bis 9:30 und 11:00 bis 13:00 Uhr
Die angegebenen Sprechzeiten gelten für alle: Eltern, Schüler, Lehrer.
07031-68599-10
Außerhalb der Sprechzeiten dürfen Sie gerne auf unseren Anrufbeantworter sprechen.
Mail an das Sekretariat
07031-68599-199 (Fax)
Förderverein
Sabine Würth,
In der Beunde 28
71155 Altdorf
Tel. 07031/603735
Mail an den Förderverein
Schulsozialarbeit
Kerstin Ederer
Mail an die Schulsozialarbeit
Beratungslehrer
Herr Appel
Vorsitzende des Gesamtelternbeirats
Frau Carolin Binder
Hausmeister
Herr Martin Oßwald
Neben Unterrichten, Erziehen und Beurteilen ist auch das Beraten eine grundsätzliche Aufgabe der ORS. Bereits im Regelunterricht und darüber hinaus werden in vielen Gesprächen zwischen allen Beteiligten des Schullebens (Lehrer, Schüler, Eltern etc.) bereits wichtige Elemente der Beratung wahrgenommen.
Darüber hinaus ergänzt und intensiviert unser Beratungslehrer Herr Appel die Beratungstätigkeit der ORS.
Insbesondere bei Schwierigkeiten mit einzelnen Schülern oder Klassen wird Herr Appel angesprochen. In eigener Verantwortung versucht er dann, die Aufgaben wahrzunehmen und als Bindeglied zu außerschulischen Beratungsdiensten zu vermitteln.
Ansprechpartner
Yvonne Petry, Berufsberater
Bblngn152-Brfsbrtngrbtsgntrd
Weitere Infos unter: Schulwebseite der Arbeitsagentur für Arbeit
Klasse 5/6
In der Bläserklasse an der ORS bekommen die Schüler der Klassen 5 und 6 die Gelegenheit, zwei Jahre lang ein Blasinstrument (Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Euphonium oder Tuba) im Klassenverbund zu erlernen.
Die Methode hilft, soziales Verhalten zu verbessern, die Leistungsfähigkeit zu fördern und die Jugendlichen zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung hinzuführen. Seriöse Untersuchungen belegen, dass Kinder, die ein Instrument systematisch erlernen, auch in anderen schulischen Bereichen davon profitieren. Musik fördert kognitive, motorische und kreative Fähigkeiten von Kindern!
Gemeinsam Leistungsbereitschaft zu zeigen und Erfolge zu erleben, sind unvergessliche Erfahrungen. Damit stärkt das gemeinsame Musizieren die sozialen Kompetenzen und den Klassenzusammenhalt der Kinder.
Bisherige Höhepunkte unserer Bläserklassen:
Im Musikprofil an der ORS erhalten die Schüler pro Woche drei Stunden Orchester- und zusätzlich 30/45 Minuten Instrumentalunterricht in Kleingruppen. Die Orchesterstunden werden dabei vom Musiklehrer, der Instrumentalunterricht in Kleingruppen von Instrumentallehrern abgehalten. Der Orchesterunterricht findet an der ORS statt, der Instrumentalunterricht ebenfalls an der Schule oder im Musikhaus Holzgerlingen.
Die Instrumente werden den Schülern von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt. Für die Instrumente lediglich eine Leihgebühr erhoben, die zur Wartung der Instrumente dient.
Die Kosten (inkl. Instrumentalunterricht) betragen für jeden Schüler 45 € pro Monat.
Bigband
Gemeinsam Musik machen, das macht nicht nur Spaß, sondern fördert die soziale und persönliche Entwicklung. Musikalische Fähigkeiten ausbauen, das Schulleben bereichern, gemeinsame Erfolgserlebnisse bilden, das bietet unsere Bigband. Ein Orchester, an dem neben den Musikern der ehemaligen Bläserklassen auch SchülerInnen mit Musikerfahrungen aller Klassen teilnehmen können. Der Schwerpunkt unserer Musik liegt auf den Genres Rock, Pop, Latin, Funk, Jazz und Filmmusik . Bereichert werden die Blasinstrumente der Bläserklasse mit dem E-Bass, der E-Gitarre, dem Keyboard und dem Schlagzeug.
Kooperationspartner
Um das Vorhaben „Bläserklasse“ realisieren zu können, kooperieren wir mit folgenden inner- und außerschulischen Partnern:
BORS = Berufsorientierung an der Realschule
Um Realschülerinnen und Realschüler auf dem Weg zu ihrer persönlichen Berufswahlreife zu unterstützen, sieht der Bildungsplan innerhalb des TOP BORS folgende verbindliche Eckpunkte vor:
(Quelle: Themenorientiertes Projekt Berufsorientierung in der Realschule (TOP BORS), Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Stuttgart 2008, S. 11)
Ansprechpartner
Herr Wolf
Struktur
Der Gesamtelternbeirat besteht aus den gewählten Klassenelternvertrer/innen und tritt mindestens zweimal im Schuljahr zusammen. Aus den Mitgliedern wird in der ersten Sitzung eine(ein) Vorsitzende(r) und ein(eine) Stellvertreter(in) gewählt.
Drei Mitglieder vertreten sogar den Elternbeirat in der Schulkonferenz und haben dort auch Entscheidungsbefugnisse.
Aufgaben
Grundsätzlich orientiert sich der Elternbeirat bei seiner Arbeit an den folgenden Aufgabengebieten:
Akutelle Zusammensetzung
Elternbeiratsvorsitzende 2024/25: Karen Gärtner
Stellvertreter 2024/25: Raymond Chow
Kontakt
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Kontakt
Sabine Würth
Vorsitzende des Fördervereins
Tel. 07031 / 60 37 35
Mail an den Förderverein
Zusammensetzung des Vorstandes
1. Vorsitzende: Sabine Würth
2. Vorsitzende: Karen Gärtner
Presse: Christian Metzger
Kasse: Margarita Lorenz
Schriftführerin: Krimhild Thoma
Wir sind Mitglied im Landesverband der Schulfördervereine Baden-Württemberg LSFV-BW e.V.
Hätten Sie das gedacht?
Rund 800 Schülerinnen und Schüler besuchen die ORS und diese werden von über 300 Mitgliedern des Fördervereins unterstützt.
Seit der Gründung unseres Fördervereins 1999 verfolgen wir das Ziel, in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und natürlich den Eltern, die Arbeit der Schule zu unterstützen und dadurch das Schulklima positiv zu beeinflussen. So können wir jedem Schüler / jeder Schülerin an unserer Schule die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen.
Dabei geht es uns nicht allein um eine gute Ausstattung und die Anschaffung moderner Unterrichtsmaterialien. Mindestens genauso wichtig ist uns das soziale Engagement und die Unterstützung der Schule als Ort der Gemeinschaft.
Einige unserer Projekte der letzten Jahre
• Finanzielle Unterstützung bei Klassenfahrten und Schullandheimaufenthalten
• Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften, z.B. Robotic AG, Theater AG
• Jährliche finanzielle Unterstützung zur Gewaltprävention
• Unterstützung der Ausbildung der Streitschlichter
• Beteiligung an der Bläserklasse
• Unterstützung von zusätzlichen Angeboten, z.B. Sport, Autorenlesungen, Oper, Theater, Besuch von Zeitzeugen
• Schulplaner
• Außendarstellung der Schule
• Gewinnung neuer Mitglieder und Sponsoren
• Ansprechpartner für engagierte Eltern, die im Verein aktiv mitwirken wollen.
Insgesamt konnte der Verein in den Jahren 2021 und 2022 viele Aktionen mit über 13.000 € unterstützen.
Lehrer, Schüler oder Eltern können dazu Anträge an den Förderverein stellen. Über diese entscheiden die Mitglieder des gewählten Fördervereinsvorstandes oder die Jahreshauptversammlung.
Als eingetragener gemeinnütziger Verein unterstützt der Förderverein die Schule bei vielen Projekten, die mit normalen (Schul-)Mitteln nicht zu finanzieren wären.
Sie wollen uns unterstützen?
Durch dieses Engagement geben sie uns die Möglichkeit, auch weiterhin viele Projekte an unserer Schule zu unterstützen.
Unser Jahresbeitrag beträgt 18,00 €. Dieser Betrag lässt sich entsprechend ihres Wunsches auch erhöhen.
Sowohl Mitgliedsbeitrag als auch Spenden können sie steuerlich geltend machen!
Anders als die Schule ist Förderverein außerdem direkt zum Empfang von Spenden und Fördermitteln berechtigt.
Konto für Spenden und Beiträge:
IBAN: DE 68 6039 0000 0286 3000 01
BIC: GENODES1BBV
Der Förderverein ist auf die Mithilfe seiner Mitglieder und Freunde angewiesen. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen bedanken, die die Arbeit des Fördervereins immer wieder unterstützt haben und unterstützen.
„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es" (Erich Kästner).
Die Schüler müssen jeweils in der Klassenstufe 8 und 9 eine sog. GFS erbringen.
GFS steht dabei für „Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen“. Dabei wird in einem Fach und zu einem Thema eigener Wahl eine solche Schülerleistung angefertigt, die dann als weitere Note in diesem Fach in die Jahresleistung einfließt. Bei dieser GFS kann es sich um eine Hausarbeit, ein Referat, eine Präsentation oder eine andere Art (nach Absprache mit dem Fachlehrer) handeln.
Schüler auf dem G-Niveau
Schüler die in den Klassenstufen 7 oder 8 auf dem G-Niveau eingestuft wurden, machen regulär am Ende der Klassenstufe 9 ihren Hauptschulabschluss an der ORS.
Schüler auf dem M-Niveau
Mit dem Erlass vom 16. Juni 2014 könnten im Prinzip alle Schüler, die die Klasse 9 einer Realschule besuchen, an der Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses teilnehmen.
Da die Versetzung nach Klasse 10 am Schuljahresende Klasse 9 diesem Abschluss entspricht, empfehlen wir die Teilnahme an dieser Prüfung nur den Schülern der Klasse 9, deren Versetzung zum Halbjahr gefährdet ist und die aus diesem Grund die Realschule am Ende des 9. Schuljahres auch bei Nichtversetzung zu Gunsten einer Ausbildung verlassen möchten.
Diese Prüfung wird an einer Werkrealschule abgelegt. Sie umfasst sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Politische und wirtschaftliche Bildung. Englisch kann als weiteres Prüfungsfach gewählt werden. Dazu kommt eine Präsentationsprüfung. Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt nicht durch den Unterricht an der Realschule. Wer an dieser Prüfung teilnimmt versäumt an den Prüfungstagen den Unterricht an der Realschule.
Folgenden Jugendlichen empfehlen wir dringend die Teilnahme an der Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses:
Die Klasse 8 oder 9 wurde wiederholt und zum Halbjahr ist die Versetzung erneut gefährdet. Sollte am Ende des Schuljahres die Versetzung nach Klasse 10 nicht erreicht werden, müssten die Jugendlichen die Realschule ohne Schulabschluss verlassen und können das 9. oder 10. Schuljahr auch nicht an einer Werkrealschule besuchen.
In diesem Fall wurden Sie von den Klassenlehrern nach der Halbjahreskonferenz informiert.
Kompaktinformationen: http://www.kultusportal-bw.de/,Lfr/Startseite/schulebw/Abschlusspruefungen+und+Termine
Herr Martin Oßwald ist seit September 2019 der gute Geist in unserem Hause.
Er ist u.a. immer dann der direkte Ansprechpartner, wenn etwas zu Bruch gegangen ist, Beschädigungen bekannt werden, die Klassenzimmer nicht gereinigt wurden oder Probleme mit den sanitären Anlagen entstehen.
Er freut sich aber außerdem stets über ein Lob über seine Arbeit oder einfach nur ein freundliches Lächeln und eine kurze Begrüßung. Wir dürfen nicht vergessen: ohne ihn würde die Schule schnell zu einem unbequemen Ort werden.
In den Jahrgangsstufen 9 und 10 haben wir einen für alle verbindlichen Terminkalender, in dem alle Klassenarbeiten terminiert sind. Die eingetragenen Termine beziehen sich jeweils auf die betreffenden Schulwoche.
Den genauen Termin innerhalb dieser Woche legt der jeweilige Fachlehrer fest.
In den Jahrgangsstufen 5 bis 8 werden die Termine klassenspezifisch durch die Fachlehrer festgelegt. Dabei bemühen sich alle Lehrer, die Anzahl der Termine in der Regel auf 2 Klassenarbeiten pro Woche zu reduzieren. Dringende Ausnahmen sind möglich.
LUZi = LehrerUnterrichtsZimmer
Seit dem Schuljahr 2014/15 haben wir das alte Klassenzimmersystem aufgegeben. Die Raumkapazitäten an der ORS waren zu diesem Zeitpunkt derart ausgereizt, dass wir früher oder später Wanderklassen hätten einrichten müssen. Einen Zustand, den weder die Lehrer noch die Schüler gut geheißen hätten. Statt dessen ist nun jeder Lehrer einem Zimmer zugewiesen und die Schüler/Klassen besuchen die Lehrer in ihrem Zimmer. Dieses als Lehrerunterrichtszimmer bekannte Prinzip ist nicht neu und hat an vielen Schulen, besonders in anderen europäischen Ländern, eine sehr lange Tradition.
Das neue System hat aus unserer Sicht für Schüler und Lehrer viele Vorteile. Um zu vermeiden, dass die Schülerinnen und Schüler zu häufig die Räume wechseln müssen, haben wir das Doppelstundenprinzip soweit möglich umgesetzt. Das heißt, dass die Schüler in der Regel immer zwei Stunden in Folge in einem Fach haben. Damit reduziert sich auch die Anzahl der Fächer, für die ein Kind Unterrichtsmaterialien mit in die Schule bringen muss. Um längere Wege für die Schüler zu vermeiden, liegen die Klassen, in denen die Schüler unterrichtet werden, häufig in der Nähe.
Die bisherigen Erfahrungen an der ORS zeigen vor allem die folgenden Vorteile:
Seit 2007 wird unser Essen durch ein engagiertes Küchenteam aus ehrenamtlichen Eltern unter der Leitung von Frau Dieterle und Frau Fütterer frisch zubereitet und ausgegeben.
Essen gibt es von: Montag, Dienstag und Donnerstag von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Die Schüler/innen können folgende Essen/Getränke buchen:
Alles was Sie wissen müssen
Der Mensa-Chip
An der ORS gibt es ein Chipsystem in der Mensa, mit dem das Essen - zusätzlich zum Internet – selbstständig von ihrem Kind an einem Bestellterminal im Hauptgebäude neben dem Eingang der Mensa bestellt und abbestellt werden kann. Mit Hilfe des Chips wird auch die Essensausgabe geregelt.
Das Chip-Pfand beträgt 5,00 € und wird direkt von Ihrem Buchungskonto abgebucht. Bei Rückgabe des Chips wird diese Kaution dem Buchungskonto wieder gutgeschrieben.
Bei neuen Mensabenutzern erfolgt die Ausgabe des Chips erst, wenn aufgrund ihrer Überweisung auf das Treuhandkonto der Stadt Holzgerlingen das Buchungskonto ausgeglichen wurde oder Guthaben auf dem Buchungskonto vorhanden ist. Der Chip wird dann über die jeweiligen Klassenlehrer/innen, das Sekretariat oder die Mensa ausgehändigt.
Wer den Chip vergessen hat, muss mit Verzögerungen bei der Essensausgabe rechnen.
Geht der Chip verloren, informieren Sie bitte das Mensabüro damit der Chip gesperrt werden kann.
Die Ausgabe eines neuen Chips ist gegen eine Gebühr von 5 € möglich. Diese Gebühr wird von Ihrem Buchungskonto abgebucht und wird nicht mehr erstattet.
Aufladen des Mensakontos
Um das Mensakonto mit einem Guthaben aufzuladen, überweisen Sie bitte den Betrag auf das Treuhandkonto der Stadt Holzgerlingen, mit dem Namen der/des Schülerin/Schülers als Vermerk.
Die IBAN des Treuhandkontos der Stadt Holzgerlingen finden Sie unter "Verwaltung" im i-Net-Menü. Klicken Sie den entsprechenden Button an, nachdem Sie sich in das Mensakonto Ihres Kindes eingeloggt haben. Im Fenster erscheinen die Kontodaten des Treuhandkontos.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Geld immer von dem Konto überweisen, welches bei der Anmeldung angegeben wurde, damit eine automatische Zuordnung erfolgen kann.
Essens-Bestellungen
Das Essen für die folgende Woche muss bis spätestens Mittwoch, der Vorwoche 15:00 Uhr bestellt werden.
Bestelltes Essen kann wieder abgemeldet werden. Abbestellungen sind bis 8:40 am Essenstag über das Internet oder über das Bestellterminal im Hauptgebäude neben dem Mensaeingang möglich.
Bestelltes Essen, das Ihr Kind nicht abholt, wird nicht mehr auf Ihrem Buchungskonto gutgeschrieben.
Essenszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 12:00 Uhr – 13:30 Uhr
Registrierung
Wie kann ich mich registrieren?
In dem ich mir Online auf der Homepage der ORS oder über das Schulsekretariat oder über das Mensateam das Anmeldeformular und die Datenschutzerklärung besorge, diese ausfülle und online, oder per Post an die Schule schicke.
Wie lange dauert es von der Abgabe der Registrierungsbogen, bis man bestellen kann?
Man sollte mind. 5 Tage rechnen, bis man die Zugangsdaten mit dem Passwort erhält und danach muss man noch die Transferzeiten der Banken für den Überweisungsvorgang berücksichtigen. Daher lohnt es sich auf alle Fälle die Kinder vorsorglich registrieren zu lassen, damit sie bei Interesse jederzeit essen können.
Buchungskonto
Kann man das Konto überziehen?
Nein, man kann nur mit einem Guthaben ein Essen erwerben, erhält aber bei jedem Zugriff den aktuellen Guthabenstand. Denken Sie daran, das Buchungskonto rechtzeitig wieder aufzufüllen und beachten Sie dabei die Transferzeiten der Banken. Sie können natürlich einen Dauerauftrag zur Auffüllung ihres Kundenkontos in Auftrag geben.
Ich habe das Geld überwiesen, aber finde auf meinem Buchungskonto kein Guthaben.
Bitte bedenken Sie, dass der Überweisungsvorgang von einer Bank zur anderen mehrere Tage dauern kann. Von unserer Seite werden die Umsätze jeden Werktag auf die entsprechenden Buchungskonten gutgeschrieben. Sollte nach 5 Werktagen noch kein Geld auf Ihrem Buchungskonto gutgeschrieben sein, so melden Sie sich bitte, unter Angabe ihres Namens, dem Namen des Kindes, des Überweisungsdatums und der Bankverbindung, bei der Stadtverwaltung Holzgerlingen (Frau Weinhardt, 07031/6808351 oder Nathalie.Weinhardt(at)holzgerlingen.de)
Das von mir überwiesene Geld ist zurückgebucht worden.
Die Zuordnung des eingegangenen Geldes erfolgt über die Kombination Bankleitzahl/Kontonummer des Kontos, von dem das Geld überwiesen wurde. Bitte stellen Sie sicher, dass das Geld immer von dem von Ihnen bei der Registrierung angegebenen Konto überwiesen wird. Es können auch mehrere Konten angegeben werden.
Ich möchte das Geld überweisen, kann aber die Kontonummer nicht mehr finden, auf der das Geld überwiesen werden soll.
Die IBAN des Treuhandkontos der Stadt Holzgerlingen finden Sie unter "Verwaltung" im i-Net-Menü. Klicken Sie den entsprechenden Button an, nachdem Sie sich in das Mensakonto Ihres Kindes eingeloggt haben. Im Fenster erscheinen die Kontodaten des Treuhandkontos.
Essensplan
Wie kann man sehen, was es zu essen gibt?
Der Essensplan ist durch Anklicken vom Link "Mensa-online" auf der Startseite der Homepage der ORS einsehbar. Außerdem kann man ihn am Bestellterminal im Hauptgebäude vor dem Eingang der Mensa sehen.
Bestellung
Wie kann ich mein Essen wieder abbestellen?
In diesem Fall muss man in „Verwaltung“ und dann die Rubrik „Meine Daten“ (linke Seite) und dann „Bestellungen“ öffnen. In der Zeile, in der das bestellte Essen steht, gibt es ein Symbol (unter Aktionen) für „stornieren“, mit dem die Abbestellung durchgeführt werden kann.
Abbestellung ist für den jeweiligen Tag bis 8:40 Uhr möglich.
Abbestellung am Terminal
Sowohl Bestellungen als auch Abbestellungen sind während der Schulzeit jederzeit am Terminal im Hauptgebäude neben dem Eingang in die Mensa möglich.
Chip
Was ist, wenn ich meinen Chip verloren habe?
Bitte sofort im Mensabüro sperren lassen. Wenn man ihn nicht mehr findet, muss man sich einen neuen Chip in der Mensa holen, der dann 5,00 € kostet, die nicht mehr erstattet werden. Die 5,00 € werden von Ihrem Buchungskonto abgebucht.
Login
Wie kann man die Login-Daten ändern?
Nach dem erfolgreichen Einloggen findet man einen Button "Verwaltung". Diesen Button anklicken und dann auf der linken Seite zuerst „Meine Daten“ und dann „Profil“ auswählen. Nun öffnet sich die Seite „Mein Profil“. Auf dieser Seite können sie die Login-Daten ändern.
Kündigung
Wie kann man das Mensa-Konto kündigen?
Das Mensakonto kann man jederzeit kündigen. Eine Mitteilung per Mail an das Mensabüro genügt, um die Überweisung des Restguthabens zu veranlassen.
Bitte geben Sie den Chip ab, damit wir die Kaution für den Chip Ihrem Buchungskonto wieder gutschreiben können.
Weitere Fragen?
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Mensabüro.
Unsere E-Mail- Anschrift lautet: Mensa.Otto-Rommel-Realschule@holzgerlingen.de
Insbesondere für die Klassenstufen 5 und 6 wurden spezielle Inhalte vereinbart. Dabei sollen die Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 die genannten Themen stetig vertiefen und in ihrer Ausprägung bzw. Fertigkeit verfeinern. Dabei geht es um die folgenden fünf Schwerpunkte:
Das „Lernen lernen“
Sozialformen
Darstellen, Präsentieren und Dokumentieren
Informationen beschaffen
Praktische Arbeit
Beschlusssache der Gesamtlehrerkonferenz der ORS, Holzgerlingen im März 2004
Zuletzt geändert im Juli 2016.
An der ORS gibt es für Schülerinnen und Schüler günstige Schließfächer zu mieten. So können Bücher und Unterlagen, die man zuhause nicht braucht, immer in der Schule bleiben, oder Kleidung und Wertgegenstände sicher in der Schule aufbewahrt werden.
Die Schließfächer werden von unserem Partner Mietra verwaltet und mit einem elektronischen PIN-Code-Schloss bedient.
Ihr Schließfach mieten Sie online unter
http://www.schliessfaecher.de
Dort erledigen Sie auch alle Vertragsangelegenheiten, wie z.B. PIN-Wechsel, Fach-Wechsel u.a.
Rechtliche Grundlage
„(1) Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 zu beschließen.
(2) Die Schulkonferenz kann gegenüber dem Schulleiter und anderen Konferenzen Anregungen und Empfehlungen geben. Eine Empfehlung muß auf der nächsten Sitzung der zuständigen Konferenz beraten werden.
(3) Die Schulkonferenz entscheidet nach Maßgabe dieses Gesetzes über:
1. Die Vereinbarung von Schulpartnerschaften,
2. die Verteilung des Unterrichts auf fünf oder sechs Wochentage, den Unterrichtsbeginn und den Tag der Einschulung in die Grundschule,
3. allgemeine Angelegenheiten der Schülermitverantwortung,
4. die Stellungnahme der Schule gegenüber dem Schulträger zur a) Namensgebung der Schule, b) Änderung des Schulbezirks,
5. Stellungnahmen der Schule zur Durchführung der Schülerbeförderung,
6. Grundsätze über die Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, die nicht generell vorgesehen sind und die zu keinen Berechtigungen führen,
7. die Anforderung von Haushaltsmitteln gegenüber dem Schulträger.
(4) Die Schulkonferenz ist anzuhören:
1. Zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz a) zu allgemeinen Fragen der Erziehung und des Unterrichts an der Schule, b) über die Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Rahmen ihrer Zweckbestimmung,
2. vor Einrichtung oder Beendigung eines Schulversuchs,
3. vor Änderung der Schulart, der Schulform oder des Schultyps sowie der dauernden Teilung oder Zusammenlegung und der Erweiterung oder Aufhebung der Schule,
4. vor Genehmigung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben an der Schule,
5. bei Entscheidungen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 90 Abs. 4,
6. zu Stellungnahmen der Schule gegenüber dem Schulträger zur Ausstattung und Einrichtung der Schule sowie Baumaßnahmen.
(5) Folgende Angelegenheiten werden in der Schulkonferenz beraten und bedürfen ihres Einverständnisses:
1. Erlaß der Schul- und Hausordnung,
2. Beschlüsse zu allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben,
3. Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften an der Schule,
4. Grundsätze über die Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen, die die gesamte Schule berühren,
5. Grundsätze über die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte),
6. Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes. Für das Fach Religionslehre bleibt die Beteiligung der Beauftragten der Religionsgemeinschaften unberührt,
7. die Zustimmung zu einer Änderung der Schulart in eine Gemeinschaftsschule.
(6) Bei Angelegenheiten, die den Schulträger berühren, ist ihm Gelegenheit zu geben, beratend mitzuwirken.
(7) Die Beschlüsse der Schulkonferenz nach Absatz 3 sind für Schulleiter und Lehrer bindend. Ist der Schulleiter der Auffassung, daß ein Beschluß der Schulkonferenz gegen eine Rechtsvorschrift oder eine Verwaltungsanordnung verstößt oder daß er für die Ausführung des Beschlusses nicht die Verantwortung übernehmen kann, hält aber die Schulkonferenz in einer zweiten Sitzung den Beschluß aufrecht, so hat der Schulleiter die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde einzuholen. Bis zu dieser Entscheidung darf der Beschluß nicht ausgeführt werden.“
[Schulgesetz Baden-Württemberg, §47]
Schulleitung
Herr Metzger
Lehrer
Herr Fuchs, Herr Wolf, Frau Ülger-Schilling
Schülersprecher
n.n.
Elternvertreter
Claudia Göcke, Katja Gann, Tina Braun
Schulleiter
Herr Christian Metzger
Stellvertretender Schulleiter
Herr Jörg Fuchs
Herr Joachim Wolf
Möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann wenden Sie sich bitte an Frau Schmitt oder Frau Ates im Sekretariat.
Mail an das Sekretariat
Liebe Schülerinnen und Schüler,
ich heiße Cathleen Raitze und bin seit Oktober 2024 eure neue Schulsozialarbeiterin.
Ihr könnt gerne in meinem Büro im Neubau vorbeikommen, um mich kennenzulernen oder wenn ihr ein Thema habt, das euch beschäftigt. Ansonsten könnt ihr mich am Besten über mein Handy erreichen.
Da ich eine Schweigepflicht habe, bleibt alles, was wir besprechen unter uns.
Ich freue mich, euch persönlich kennenzulernen!
Kontakt
Mobil: 0175 5779948
Festnetz: 07031 6808-147
Cathleen.Raitze@holzgerlingen.de
Gesetzliche Grundlage
Als eine Leistung der Jugendhilfe basiert Schulsozialarbeit auf den §§ 11, 13 Abs. 1 sowie 81 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §1 Abs. 3.
Die Stadt Holzgerlingen hat in Zusammenarbeit mit den Holzgerlinger Schulen und der Polizei ein Faltblatt erstellt, um einen wirksamen Beitrag zur Förderung der Sicherheit für die Kleinsten und Schwächsten im Straßenverkehr zu leisten.
Dieser sog. Schulwegplan der Stadt Holzgerlingen soll Ihnen und Ihrem Kind helfen, schon vor dem Schulbeginn den Schulweg festzulegen und zu trainieren. Dabei werden auch die wichtigsten Verkehrszeichen für Ihr Kind abgebildet und erläutert. Bitte erklären Sie Ihrem Kind die genaue Bedeutung und die damit verbundenen Verhaltensweisen.
Frau Schmitt und Frau Ates stehen für Sie zu den folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr
Montag und Dienstag auch nachmittags bis 15:30 Uhr
Die angegebenen Sprechzeiten gelten für alle: Eltern, Schüler, Lehrer.
07031-68599-10
Mail an das Sekretariat
Außerhalb der Sprechzeiten dürfen Sie gerne auf unseren Anrufbeantworter sprechen!
Fax: 07031-68599-199
SMV = Schülermitverwaltung
Die SMV unterhält einen eigenen Schaukasten im Foyer des Hauptgebäudes. Dort hängen auch stets die Sitzungsprotokolle aus, damit jeder Schüler sich über die Gespräche und Pläne der SMV informieren kann.
Regelmäßige Tätigkeiten der Schülersprecher
Aktionen
Lehrer:
Frau Ülger-Schilling und Frau Schuler
Schülersprecher:
Helen Steegmüller (9a)
Tuana Yaman (9b)
Ab Schuljahr 2021/22 erhält jeder Schüler einen Klassenaccount für den Zugang zum Online-Stundenplan. Dort finden Sie stets den aktuellen Stunden- bzw. Vertretungsplan für die jeweils kommenden zwei Tage. Über den folgenden Link können Sie sich dabei einloggen:
WebUntis-Stunden-/Vertretungsplan
Die Vertretungspläne sind außerdem digital in jedem Schulgebäude jederzeit einsehbar. Wir bitte alle Schüler stets nach den beiden großen Pausen sowie beim Verlassen der Schule einen aufmerksamen Blick auf den jeweils gültigen Vertretungsplan zu werfen.
An der ORS pflegen wir einen 2-Stunden-Takt:
1. Stunde: 7.30 bis 8.15 Uhr
2. Stunde: 8.20 bis 9.05 Uhr
Erste große Pause: 9.05 bis 9.20 Uhr
3. Stunde: 9.25 bis 10.10 Uhr
4. Stunde: 10.15 bis 11.00 Uhr
Zweite Große Pause: 11.00 bis 11.10 Uhr
5. Stunde: 11.10 bis 11.55 Uhr, anschließend Mittagspause
oder
6. Stunde: 11.55 bis 12.40 Uhr, anschließend Mittagspause
7. Stunde: 12.55 bis 13.40 Uhr, wenn keine 6. Stunde stattfindet
8. Stunde: 13.45 bis 14.30 Uhr, wenn in 6. Stunde Unterricht stattfindet
9. Stunde: 14.35 bis 15.20 Uhr
10. Stunde: 15.25 bis 16.10 Uhr
11. Stunde: 16.15 bis 17.00 Uhr
Zum Ende des sechsten Schuljahres müssen die Schüler für die kommenden Schuljahre sieben bis zehn ein Wahlpflichtfach wählen. An der Realschule können die Kinder zwischen AES (Alltag Ernährung und Soziales), Technik und Französisch wählen.
Im folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu jedem dieser drei Fächer: